VGH Bayern - Beschluss vom 15.11.2021
11 CS 21.2403
Normen:
FeV § 14 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 18.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen Au 7 S 21.1596

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

VGH Bayern, Beschluss vom 15.11.2021 - Aktenzeichen 11 CS 21.2403

DRsp Nr. 2021/18256

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 14 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins.