Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist der abgelehnte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Antragstellerin die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entziehung der ihr am 30. April 2014 wiedererteilten Fahrerlaubnis der Klassen A79, A179, AM, B, BE und L begehrt.
Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 14. November 2013 verurteilte das Amtsgericht Fürth die Antragstellerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, weil sie am 29. September 2013 im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von geführt hatte.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|