VG Würzburg, vom 09.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 S 16.1093
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums; Beurteilung der Einstufung einer Person als Dauerkonsument auf Grundlage von Erkenntnissen über das Abbauverhalten von Tetrahydrocannabinol (THC); Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung des Vorliegens von gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum; Trennungsvermögen zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr; Entzug der Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit
VGH Bayern, Beschluss vom 03.01.2017 - Aktenzeichen 11 CS 16.2401
DRsp Nr. 2017/7153
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums; Beurteilung der Einstufung einer Person als Dauerkonsument auf Grundlage von Erkenntnissen über das Abbauverhalten von Tetrahydrocannabinol (THC); Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung des Vorliegens von gelegentlichem oder regelmäßigem Konsum; Trennungsvermögen zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr; Entzug der Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit
1. Steht ein regelmäßiger oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabis fest, ist die Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 7FeV ohne weitere Aufklärung zu entziehen. Ist bei einer Fahrt unter Cannabiseinfluss zu klären, ob gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum gegeben ist, so ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2FeV ein ärztliches Gutachten anzuordnen.
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