Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Verbescheidung ihres Antrags auf Vornahme von Lärm- und Abgasmessungen im Bereich zentrumsnaher Ortsstraßen im Stadtgebiet der Beklagten.
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