FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2001
9 K 283/97
Normen:
EStG 1996 § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung nach der 1 % Regelung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2001 - Aktenzeichen 9 K 283/97

DRsp Nr. 2001/16280

Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung nach der 1 % Regelung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird

Der private Nutzungsanteil eines Kraftfahrzeugs eines Fliesenlegermeisters, das nicht in einem solchem Maße unumkehrbar in seinem Charakter verändert ist, dass eine private Nutzung ausgeschlossen wäre, ist nach der 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 1996 zu ermitteln, wenn der Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung nicht durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Auf die subjektive Einschätzung des Stpfl., mit dem Fahrzeug keine Privatfahrten machen zu können, kommt es nicht an.

Normenkette:

EStG 1996 § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche und gewerbesteuerliche Berücksichtigung der privaten Kraftfahrzeugnutzung.