Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung, Berechnung für einen späteren Zeitpunkt sowie bei behauptetem Nachtrunk
OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001 - Aktenzeichen Ss 494/00
DRsp Nr. 2003/16497
Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung, Berechnung für einen späteren Zeitpunkt sowie bei behauptetem Nachtrunk
Erforderliche Feststellungen des Tatrichters bei behauptetem Nachtrunk eines alkoholisiert angetroffenen Kraftfahrers, der sich mit der Nachtrunk-Behauptung vom Verdacht strafbaren Vollrausches (§ 323 aStGB) entlasten will.