Name der
Versicherung
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, obwohl für ihn infolge der erlittenen Unfallverletzungen keine Nutzungsmöglichkeit bestand. Der Nutzungsausfall ist auch dann zu ersetzen, wenn wie in diesem Fall das beschädigte Fahrzeug von Familienangehörigen oder anderen Personen benutzt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2011 - I-1 U 220/10, VersR 2011, 120; AG Leverkusen, Urt. v. 14.07.2015 - 24 C 585/14, SP 2015, 48).
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