Erstattung der Mehrwertsteuer an den Leasingnehmer

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom...Ihr Az.: ...  Versicherungsnr.: ...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Ersatzanspruch meines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten umfasst auch die auf die Reparaturkosten entfallende Umsatzsteuer (OLG Brandenburg, Urt. v. 22.08.2019 - 12 U 11/19, NJW 2019, 3795; OLG Dresden, Urt. v. 26.05.2020 - 4 U 2522/19, VersR 2020, 1178).  

Nach dem Leasingvertrag ist der Leasingnehmer verpflichtet, zur Instandsetzung des Fahrzeugs den Reparaturauftrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen sowie die vom ersatzpflichtigen Dritten geleistete Entschädigung zur Instandsetzung des Fahrzeugs zu verwenden.

Diese Verpflichtung folgt in jedem Fall aus der für Leasingverträge typischen und auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässigen Überwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Leasingnehmer einen Anspruch auf Ersatz des sogenannten Haftungsschadens, also der Beträge, hinsichtlich derer er selbst gegenüber dem Leasinggeber aufgrund der genannten vertraglichen Vereinbarung ersatzpflichtig wird.