BRAGO § 13 Abs. 2 Satz 1 § 25 § 26 § 84 Abs. 1 § 105 Abs. 1 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; VV-RVG Nr. 4104, Nr. 5101 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
ZfS 2000, 408
Erstattungsfähigkeit der Verteidigergebühren bei staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- und anschließendem Bußgeldverfahren
AG Herborn, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 5 C 30/00
DRsp Nr. 2004/18475
Erstattungsfähigkeit der Verteidigergebühren bei staatsanwaltschaftlichem Ermittlungs- und anschließendem Bußgeldverfahren
Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und ein anschließendes Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen zwei verschiedene Angelegenheiten i.S. von § 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO dar mit der Folge, dass der Rechtsschutzversicherer des Betroffenen neben den anwaltlichen Gebühren für das Ermittlungsverfahren auch die Gebühren für das anschließende Bußgeldverfahren zu tragen hat.
Normenkette:
BRAGO § 13 Abs. 2 Satz 1 § 25 § 26 § 84 Abs. 1 § 105 Abs. 1 ; RVG § 17 Nr. 10 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; VV-RVG Nr. 4104, Nr. 5101 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;