Fahreridentifikation

Autor: Christian Sitter

Nur ein Foto

Anhand des Kennzeichens lässt sich i.d.R. nur der Halter des Fahrzeugs. Es ist daher Aufgabe der Bußgeldstelle und letztendlich des Richters, anhand des/der Fahrerfotos diesen zu ermitteln. Es gelten analog die Ausführungen in Teil 6/2 zum Lichtbildabgleich und zur richterlichen Beweiswürdigung.