Autor: Christian Sitter |
Neben der technischen Überwachung durch Rotlichtkameras sind zeugenschaftliche Aussagen zum Rotlichtverstoß, schwerpunktmäßig durch Polizeibeamte, Erkenntnisquellen. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um zufällige Beobachtungen oder um gezielte Rotlichtüberwachung handelt.
Erforderlich sind zunächst :
Feststellungen zur Entfernung des Fahrzeugs von "seiner" Haltelinie bei der ersten Wahrnehmung durch den Zeugen und |
in welcher Entfernung sich der Zeuge bei welchem Lichtzeichen zu der für ihn maßgeblichen Haltlinie befunden hatte, als er den vermeintlichen Verstoß wahrgenommen haben will. |
Regelmäßig ist ein Signalzeitenplan heranzuziehen (KG, Beschl. v. 10.02.2006 -
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