VG Karlsruhe, vom 14.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1997/03
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, Regelmäßige Einnahme von Cannabis, Gelegentliche Einnahme von Cannabis, Abhängigkeit, Psychische Störung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 10 S 2048/03
DRsp Nr. 2007/12469
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, Regelmäßige Einnahme von Cannabis, Gelegentliche Einnahme von Cannabis, Abhängigkeit, Psychische Störung
»1. Regelmäßige Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt einen täglichen oder nahezu täglichen Konsum voraus (in Ergänzung zu Senatsbeschl. v. 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -)2. Hat ein Fahrerlaubnisinhaber, der früher i.S.v. Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig Cannabis eingenommen hat, seinen Konsum für die Dauer mehrerer Jahre auf eine nur gelegentliche Einnahme reduziert, so kann die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 11 Abs. 7FeV nicht auf den früheren regelmäßigen Cannabiskonsum gestützt werden.«