I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 225,- EURO festgesetzt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts überschritt der Betroffene am 29. November 2002 die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h.
Zuvor war gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft mit Bußgeldbescheid vom 12. Dezember 2001, rechtskräftig seit dem 25. Januar 2002, eine Geldbuße von 200,- DM verhängt worden.
Zum Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht Folgendes ausgeführt:
"Die Richterin hat die Verhängung einer Geldbuße von 225,00 EURO für angemessen, aber auch erforderlich gehalten.
Ziff. 11.3.6 BKatV sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Regelgeldbuße von 75,00 EURO vor.
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