I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 2, Zeichen 274, 49 StVO in Verbindung mit §§ 24, 25 StVG zu einer Geldbuße von 410 EURO verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Nach den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen hat der Betroffene, gegen den bereits durch am 13. Juni 2001 rechtkräftigen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 45 km/h ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist, am 20. Januar 2002 auf der BAB A 1 die an der Vorfallsstelle auf 80 km/h begrenzte zulässige Höchstgeschwindigkeit um 61 km/h überschritten. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das Rechtsmittel gemäß § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen.
II.
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