I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den §§ 41 (Zeichen 274), 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 DM verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Dazu hat es folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene ist pensionierter Polizeibeamter. Er ist straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten. Wegen Nichtbeachtung des Überholverbotes erging ein Bußgeldbescheid über 80,--DM gegen ihn, der seit dem 27.10.1998 rechtskräftig ist.
Der Betroffene befuhr am 01.01.2000 um 13.48 Uhr mit dem BMW, polizeiliches Kennzeichen PIR - UN 100 in Recklinghausen die Bundesautobahn A 2 in Fahrtrichtung Hannover. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort gem. § 41 (Zeichen 274 ) StVO mit Zusatzschild 1052-36 (bei Nässe) 80 km/h.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|