I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen "wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nach §§ 3, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 250 DM festgesetzt" und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dazu hat das Amtsgericht folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
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