Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes - gefühlsmäßig geschätzte Dauer der Rotphase
KG, Beschluss vom 05.09.2001 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 418/01
DRsp Nr. 2003/16207
Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes - gefühlsmäßig geschätzte Dauer der Rotphase
»1. Eine gefühlsmäßig geschätzte Dauer der Rotlichtphase rechtfertigt regelmäßig nicht die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.2. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die festgestellte Verkehrssituation konkrete, einer gerichtlichen Prüfung zugängliche Tatsachen aufweist, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie beruht.«