Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der H. mbH (künftig: Leasinggeberin). Diese hatte der Beklagten zu 3) mit Leasingvertrag vom 20, Januar 1993 einen erstmals am 30. März 1992 zugelassenen Pkw Mercedes Benz 500 SE auf die Dauer von 36 Monaten überlassen. Der kalkulierte Restwert des Fahrzeugs ist im Vertrag mit netto 56.478,26 DM angegeben. Die in den Vertrag einbezogenen Leasing-Bedingungen der Leasinggeberin (künftig: LB) enthalten unter anderem folgende Regelungen:
"§ 4 Gefahrtragung durch den Mieter
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