OLG Zweibrücken - Beschluss vom 03.05.2001
1 Ss 87/01
Normen:
StVG § 24 a Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 135
DRsp II(294)328a
NStZ 2002, 95
NZV 2001, 483

Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender Mittel - Null-Wert-Grenze; Fehlvorstellung des Fahrers über die Wirkungsdauer von Cannabis

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 87/01

DRsp Nr. 2003/16579

Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender Mittel - Null-Wert-Grenze; Fehlvorstellung des Fahrers über die Wirkungsdauer von Cannabis

»§ 24 a Abs. 2 StVG, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, enthält eine echte Null-Wert-Grenze. Die Fehlvorstellung eines Kraftfahrers, der wissentlich längere Zeit vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hat, die Droge sei zwischenzeitlich von seinem Körper abgebaut und deshalb nicht mehr nachweisbar, lässt zumindest den Vorwurf der Fahrlässigkeit (§ 24 Abs. 3 StVG) nicht ohne weiteres entfallen.«

Normenkette:

StVG § 24 a Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen
DAR 2002, 135
DRsp II(294)328a
NStZ 2002, 95
NZV 2001, 483