Gattungskauf bei Kauf eines Neufahrzeuges trotz aufgelisteter Sonderausstattungen
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.2001 - Aktenzeichen 1 U 70/00
DRsp Nr. 2002/5594
Gattungskauf bei Kauf eines Neufahrzeuges trotz aufgelisteter Sonderausstattungen
»Bei dem Kauf eines Neufahrzeuges handelt es sich trotz aufgelisteter Sonderausstattungen um einen Gattungskauf, bei dem Wandelung geltend gemacht werden kann. Diese kann aber wirksam ausgeschlossen werden.«