Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandgerichts vom 22. Juni 2011 gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
I. Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten seit Juli 2007 gehaltenen Versicherung, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verbu ndene Gewerbe-Gebäudeversicherung (VGGB 2006) in der Fassung 08/2006 zugrunde liegen.
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