LG Koblenz - Urteil vom 10.07.2003
10 O 69/03
Normen:
BGB § 823 § 839 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 526

Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Gefahren durch Hochschleudern von Steinen bei Mäharbeiten auf Grünflächen im öffentlichen Straßen- und Parkplatzbereich

LG Koblenz, Urteil vom 10.07.2003 - Aktenzeichen 10 O 69/03

DRsp Nr. 2004/2539

Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Gefahren durch Hochschleudern von Steinen bei Mäharbeiten auf Grünflächen im öffentlichen Straßen- und Parkplatzbereich

1. Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zum Schutz vor Gefahren durch "Straßenarbeiten oder Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen" im Bereich von Straßen und Grünflächen. 2. In diesem Rahmen mögliche Haftung für die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch Steine, die bei Mäharbeiten auf einem zum Straßenkörper gehörenden Grünsteifen aufgewirbelt werden.

Normenkette:

BGB § 823 § 839 ;
Fundstellen
DAR 2003, 526