Gegner erkennt durch einfahrenden Mandanten geschaffene Gefahrenlage

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Unfall hat sich beim Einfahren meines Mandanten in den fließenden Verkehr ereignet.

Es ist nachgewiesen, dass mein Mandant beim Einfahren soweit von Ihre... Versicherungsnehmer... entfernt war, dass diese... sich rechtzeitig auf die Gefahrenlage hätte einstellen können.

Die Möglichkeit des gefahrlosen Abbremsens bestand. Stattdessen hat Ihr... Versicherungsnehmer... mit unverminderter Geschwindigkeit angesichts der unklaren Verkehrslage zum Überholen angesetzt.  

In Anbetracht dieses Fehlverhaltens wiegt der Verschuldensanteil meines Mandanten nicht schwerer; Sie haben demzufolge die Hälfte des entstandenen Schadens zu tragen (vgl. KG, Urt. v. 05.05.1977 - 22 U 1062/77, DAR 1978, 88).  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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