Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... ist auf das vor ihm anhaltende Kraftfahrzeug meines Mandanten aufgefahren.
Sein Anhalten entsprach einer für Ihre... nachfolgende... Versicherungsnehmer... erkennbaren Verkehrspflicht, da er nach Aufleuchten des Gelblichts unmittelbar vor dem zweiten Lichtsignal - damit verkehrsbedingt - abbremste.
Hierbei handelt es sich um einen typischen Auffahrunfall. Der Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass dieser allein auf der Unachtsamkeit Ihre... Versicherungsnehmer... beruht (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1969 - VI ZR 40/68, VersR 1969, 859; OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 30.01.2018 - 7 U 100/17, SVR 2018, 254).
Die Betriebsgefahr auf Seiten meines Mandanten tritt dagegen völlig zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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