Autor: Adelheid Drotleff |
Mit Eingang der Akten bei Gericht beginnt dieser Verfahrensabschnitt. Auch hier können wieder entstehen:
die Grundgebühr (sofern nicht beim selben Verteidiger bereits vorher entstanden), |
eine Verfahrensgebühr gestaffelt nach der Höhe der Geldbuße, |
eine Terminsgebühr, gleichfalls gestaffelt nach der Höhe der Geldbuße. |
Eine Terminsgebühr kann auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung entstehen (Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.3 VV RVG). Damit sind auch kommissarische Vernehmungen des Betroffenen oder aber eines Zeugen bei Terminswahrnehmung durch den Verteidiger abgedeckt.
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