I.
Das Amtsgericht H. hat gegen den Betroffenen wegen einer "fahrlässigen Ordnungswidrigkeit nach §§ 25 Abs. 2, 24 Abs. 2 a, Abs. 3 StVO, 24, 25 StVG " eine Geldbuße von 250 EUR festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat unter Anwendung des § 25 Abs. 2 a StVG angeordnet.
Nach den Feststellungen befuhr der Betroffene am 29. Mai 2007 um 22:45 Uhr mit einem Pkw, amtliches Kennzeichen ####### die B. Straße in H.. Im Rahmen einer durch den Zeugen POM M. durchgeführten Verkehrskontrolle entstand bei diesem der Verdacht, der Betroffene könne unter Rauschgifteinfluss stehen. Daraufhin ordnete er die Entnahme einer Blutprobe zur Untersuchung an, die um 23:41 Uhr durchgeführt wurde. Das Blut wies nach dem Ergebnis der Untersuchung 37,6 ng/ml THC auf.
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