Der Betroffene befuhr am 21.2.1997 die Bundesautobahn A9 auf der linken der drei Fahrspuren und überschritt dabei die durch das Verkehrsleitsystem mit Zeichen 274 auf 100 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h.
Das Amtsgericht verurteilte ihn deswegen am 12.12.1997 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160 DM und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
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