Der Betroffene fuhr am 10.7.1997 mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 303 von Schweinfurt kommend in Richtung Coburg und überschritt dabei gegen 15.34 Uhr zwischen den Straßenkilometern 4,9 und 4,2 infolge Unachtsamkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 44 km/h.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug ermittelt, das mit einem geeichten Proof Speed Meßgerät ausgerüstet war.
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