I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit dem angefochtenen Urteil wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung gem. §§ 24 Abs. 2 StVG, 3 , 49Abs. 3 Ziffer 1 mit einer Geldbuße von 900,- DM belegt. Von der Verhängung eines Fahrverbots hat das Amtsgericht abgesehen. Gegen dieses Urteil richtet sich die rechtzeitig eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Bielefeld, mit der der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils angegriffen wird.
Zum in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
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