OLG Hamm - Beschluss vom 05.04.2001
5 Ss OWi 246/01
Normen:
StVO § 3 ; StPO § 267 ;

Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit; erforderlicher Umfang der Feststellungen

OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 5 Ss OWi 246/01

DRsp Nr. 2001/9406

Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit; erforderlicher Umfang der Feststellungen

»Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit«

Normenkette:

StVO § 3 ; StPO § 267 ;

Gründe:

Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 150,00 DM sowie ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt und dazu folgende Feststellungen getroffen: