OLG Celle - Urteil vom 25.10.2001
14 U 73/01
Normen:
ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 3257/00

Gestellter Unfall

OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001 - Aktenzeichen 14 U 73/01

DRsp Nr. 2001/16387

Gestellter Unfall

»Anforderung für die Annahme eines gestellten Unfalls«

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers ist unbegründet.

Das Landgericht hat die Klage, mit der der Kläger Schadensersatz aus einem Unfallereignis vom 2. Februar 2000 geltend macht, nach Beweisaufnahme abgewiesen, weil es sich nicht die Überzeugung habe bilden können, dass im Streitfall ein Unfall im Sinne eines zufälligen Ereignisses vorliege. Das Urteil des Landgerichts trifft zu. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Die Angriffe der Berufung rechtfertigen auch nach der ergänzenden Beweisaufnahme durch den Senat keine abweichende Entscheidung.