Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2001 - Aktenzeichen 24 U 175/99
DRsp Nr. 2004/14813
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Ein Motorradbesitzer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er sich anläßlich von Verkaufsverhandlungen nur wenige Meter von dem bereits zum Zwecke einer Probefahrt angelassenen Motorrad entfernt und der Dieb plötzlich aufspringt und davonfährt.