Die Betroffene befuhr am 28.8.1997 gegen 19.40 Uhr mit ihrem Pkw die H.-B.-Straße in F. in östlicher Richtung. Sie nutzte die mittlere von drei Spuren und mußte an der Kreuzung mit der H.straße/K.weg wegen Rotlichts der Ampelanlage anhalten. Neben ihr kam auf der Rechtsabbiegerspur ein weiterer Pkw zum Stehen. Nachdem die für Rechtsabbieger geltende Lichtzeichenanlage auf Grün geschaltet hatte und das rechts neben der Betroffenen stehende Fahrzeug angefahren war, fuhr auch die Betroffene an, obwohl die Ampelanlage für ihre Geradeausspur seit mindestens 31 Sekunden Rotlicht zeigte. Es kam im Kreuzungsbereich zu einer Kollision mit dem Fahrzeug eines weiteren Verkehrsteilnehmers und einem Sachschaden in Höhe von ca. 15000 DM.
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