Grundsätzliches zum Quotenvorrecht in der Privatversicherung

Autor: Schaefer

Das Quotenvorrecht (auch Differenztheorie) ist überall da zu prüfen, wo gesetzliche Regelungen einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchübergang vorsehen, der "nicht zu Lasten" einer Seite gehen darf. Es gibt quotenbevorrechtigte und nicht quotenbevorrechtigte Forderungen. Entscheidend ist die Kongruenz, d.h. Inhaltsgleichheit der Ansprüche. Insbesondere sind zu nennen:

Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers

Quotenvorrecht des Sozialversicherers

Quotenvorrecht des Arbeitnehmers nach Entgeltfortzahlungsgesetz

Quotenvorrecht des Beamten

Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung

Quotenvorrecht in der Privatversicherung

Quotenvorrecht bei der Sozialhilfe/Sozialversicherung

Bedeutung erlangt das Quotenvorrecht, wenn der Haftpflichtversicherer nicht 100 % der Schadensfolge trägt, es also zu einer Haftungsquote kommt.