Autor: Schaefer |
Das Quotenvorrecht (auch Differenztheorie) ist überall da zu prüfen, wo gesetzliche Regelungen einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchübergang vorsehen, der "nicht zu Lasten" einer Seite gehen darf. Es gibt quotenbevorrechtigte und nicht quotenbevorrechtigte Forderungen. Entscheidend ist die Kongruenz, d.h. Inhaltsgleichheit der Ansprüche. Insbesondere sind zu nennen:
Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers |
Quotenvorrecht des Sozialversicherers |
Quotenvorrecht des Arbeitnehmers nach Entgeltfortzahlungsgesetz |
Quotenvorrecht des Beamten |
Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung |
Quotenvorrecht in der Privatversicherung |
Quotenvorrecht bei der Sozialhilfe/Sozialversicherung |
Bedeutung erlangt das Quotenvorrecht, wenn der Haftpflichtversicherer nicht 100 % der Schadensfolge trägt, es also zu einer Haftungsquote kommt.
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