Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Autor: Schaefer

Auch der Rechtsschutzversicherer ist ein Schadensversicherer, auf den § 86 VVG und damit das Quotenvorrecht Anwendung findet. Im Bereich der nach dem Versicherungsvertrag gedeckten Ansprüche ("Kongruenz") kann daher der Versicherungsnehmer offene Gebühren mit einer Kostenerstattung der Gegenseite verrechnen.