Haftungsnachweis

Autoren: Alric/Nitzsche

Die Haftungsbeurteilung wird ganz überwiegend nach dem sogenannten Procès-Verbal d'accident automobile vorgenommen, das von der Polizei bei der Unfallaufnahme ausgefüllt wird. Vom Inhalt her entspricht es dem "Europäischen Unfallbericht".

In allen Fällen, in welchen bei einem Unfall nur Sachschäden zu verzeichnen sind, wird die Polizei nicht zur Unfallstelle kommen, nachdem diese nur dann verpflichtet ist zu kommen, wenn Personenschäden zu verzeichnen sind, die Fahrzeuge den Verkehr erheblich behindern oder ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Rede steht.

Der französische Haftpflichtversicherer kann, wenn eine polizeiliche Unfallaufnahme vorgenommen wurde, eine Stellungnahme zum Haftungsgrund ablehnen, solange er nicht Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat. Über die Akteneinsicht entscheidet die Staatsanwaltschaft, die eine solche jedoch erst nach Abschluss der Ermittlungen gewährt. Diese Ermittlungen dauern bei Unfällen mit Ausländerbeteiligung indes teilweise sehr lange. Einsicht in die Ermittlungsakten wird nur Rechtsanwälten gewährt. Die Versicherer haben jedoch über ein digitales Auskunftssystem namens TRANS PV - Agira die Möglichkeit, zeitnah zumindest an das vor Ort erstellte polizeiliche Unfallprotokoll zu gelangen sofern ein solches erstellt wurde.