Pflichtversicherung

Autoren: Alric/Nitzsche

Für Kraftfahrzeuge ist auch in Frankreich eine Pflichtversicherung vorgeschrieben; ausgenommen sind nur Fahrzeuge des Staates oder durch Verordnung bestimmter öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Die vorgeschriebene Mindestdeckung beläuft sich auf 1.000.000 Euro für Sachschäden pro Fahrzeug pro Ereignis und ist unbegrenzt für Personenschäden.

Der Geschädigte hat die Möglichkeit, den gegnerischen Haftpflichtversicherer im Wege der Direktklage gerichtlich in Anspruch zu nehmen (action directe nach Art. L.124-3 Code des Assurances, franz. Versicherungsgesetz).