Haftungsnachweis

Autor: Hering

Sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden sollte dies allerdings nicht bei geringfügigen Schäden erfolgen.

Kommt die Polizei nicht, muss der Geschädigte selber die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Beweise durchführen. Vor allen Dingen sollte dann der europäische Unfallbericht von beiden Seiten ausgefüllt werden. Wichtig ist zudem die Anfertigung einer Zeichnung der Unfallstelle und Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge, die den Schaden zeigen.