Verkehrsopferschutz

Autor: Hering

Kann der Unfallverursacher nicht festgestellt werden (Verkehrsunfallflucht) oder war das schädigende Fahrzeug nicht versichert, so tritt der Garantiefonds ein. Der Garantiefonds ersetzt Personen- wie auch Sachschäden. Wird ein Sachschaden geltend gemacht, und kann das Fahrzeug des Schädigers nicht festgestellt werden, so wird ein Selbstbehalt, der jährlich festgelegt wird, berücksichtigt.