Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Hering

Grundsätzlich sollte der Geschädigte nach einem Unfall sich die notwendigen Informationen über den Halter, Fahrer und über die Haftpflichtversicherung geben lassen.

Soweit die Angaben über den Halter und die Versicherung nicht vor Ort festgestellt werden können, hilft die Auskunftsstelle im Heimatland.

In Schweden selber sind Angaben über die zuständige Versicherung, bei schwerwiegenden Unfällen über die Polizei oder über die dortige Auskunftsstelle zu bekommen.