Pflichtversicherung

Autor: Hering

In Schweden ist jedes Fahrzeug pflichtversichert. Das Verkehrshaftungsgesetz regelt die Pflichtversicherung. In Schweden wird regelmäßig der Schadenersatz durch den Versicherer des Fahrzeugs erstattet, mit dem das Verkehrsopfer befördert wurde. Ist der Schaden durch ein anderes Fahrzeug ganz oder teilweise beschädigt worden, so nimmt der zahlende Versicherer Regress bei der Versicherung des Unfallverursachers.

In Schweden kann der Geschädigte direkt gegen den Versicherer seine Ansprüche einklagen.

Die Mindestdeckungssumme beträgt in Schweden für Personen und Sachschaden pauschal 300 Mio. SEK, ca. 33.000.000 Euro. Diese Deckungssumme gilt global für einen Schadensfall. Sie wird nicht nach Sach- oder Personenschaden aufgeteilt.