Haftungsnachweis

Autor: Göppl

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist stets die Polizei zu informieren. Sachschäden werden nur bei erheblichen Sachschäden, über 500.000 SIT Schaden, polizeilich aufgenommen. Die Polizei erstellt bei Unfällen mit ausländischer Beteiligung ein mehrsprachiges amtliches Protokoll. Das Protokoll enthält alle wesentlichen Angaben zu den Beteiligten und den Versicherungen sowie Angaben zur Verursachung. Nötig ist das Protokoll bei der Schadensregulierung und für den Grenzübertritt.

Darüber hinaus kommen Zeugenaussagen von neutralen Zeugen in Betracht. Auch Fotos der Unfallstelle sowie der Unfallsituation sowie Lichtbilder der am Fahrzeug eingetretenen Beschädigungen können hilfreich sein. Insbesondere das polizeiliche Protokoll ist für die Schadensregulierung unabdingbar.