Verkehrsopferschutz

Autor: Göppl

Für den Fall, dass das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert ist, besteht in Slowenien ein Garantiefonds. Der Geschädigte hat im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen die gleichen Ansprüche wie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Ist der Verursacher nicht feststellbar (Fahrerflucht) haftet der Garantiefonds allerdings nicht bei Sachschäden. Eine Entschädigung erfolgt nur bei Vorliegen von Körperschäden. Die Schadensabwicklung wird vom Garantiefonds auf Versicherungsgesellschaften übertragen. Die Anschrift des Garantiefonds lautet:

Slovensko Zavarovaino ZdruzenjeGuarentee FundZelezna cesta14SLO - 1001 Ljubljana

Verursacht ein Autodieb einen Unfall, so haftet die Versicherung, bei der das Fahrzeug versichert ist.