Autor: Göppl |
Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist seit 01.01.2002 das Schuldrechtsgesetzbuch (Gesetz Nr. 83/2001). Danach kommt eine Haftung sowohl aus Verschulden als auch aus Gefährdungshaftung in Betracht.
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