Autor: Göppl |
Alle Kraftfahrzeuge in Slowenien müssen, ohne jede Ausnahme, versichert sein. Die 5. KH-Richlinie wurde fristgerecht umgesetzt, allerdings werden die Mindestdeckungssummen der 5. KH-Richtlinie erst bis Ende 2011 eingeführt werden.
Derzeit betragen die gesetzlichen Mindestversicherungssummen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschaden pro Unfall | 3.700.000 |
Sachschaden pro Unfall | 750.000 |
Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und auch verklagt werden.
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