OLG Köln - Urteil vom 24.05.1985
3 U 214/84
Normen:
StVO § 3 Abs. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
r+s 1987, 190

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein bei Glatteis ins Schleudern geratenes und liegen gebliebenes Fahrzeug auf der Autobahn

OLG Köln, Urteil vom 24.05.1985 - Aktenzeichen 3 U 214/84

DRsp Nr. 1994/12415

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein bei Glatteis ins Schleudern geratenes und liegen gebliebenes Fahrzeug auf der Autobahn

Gerät ein Fahrzeug auf der Überholspur der Autobahn infolge überhöhter Geschwindigkeit bei Glatteis ins Schleudern und bleibt es danach liegen, so trägt für den Fall, dass ein nachfolgendes Fahrzeug in dieses Fahrzeug hineinfährt, das liegen gebliebene Fahrzeug 2/3 des Schadens.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Vgl. LG Würzburg r+s 1987, 190 mit umgekehrter Quotierung; s.a. BGH VersR 1963, 1023; BGH VersR 1983, 153 zum Vertrauensgrundsatz; LG Bad Kreuznach r+s 1986, 227 mwH zu Halten in Kurve. - Ersatz von 1/3 für Auffahrenden: LG Würzburg (4 S 1774/86) r+s 1987, 190. - keine Ansprüche des Auffahrenden; LG Limburg (2 O 399/86) r+s 1987, 190.

Fundstellen
r+s 1987, 190