Haftungsverteilung bei Beteiligung eines zivilen Polizeifahrzeugs mit Inanspruchnahme von Sonderrechten an einem Verkehrsunfall
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.02.2001 - Aktenzeichen 25 U 160/00
DRsp Nr. 2004/14831
Haftungsverteilung bei Beteiligung eines zivilen Polizeifahrzeugs mit Inanspruchnahme von Sonderrechten an einem Verkehrsunfall
Die Betriebsgefahr eines zivilen Polizeieinsatzfahrzeugs, das unter Benutzung eines auf das Fahrzeugdach aufgesetzten Blaulichts Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist abweichend vom Regelfall (20%) mit 30% zu bewerten, da die regelmäßig von einem Fahrzeug ausgehende Gefahr hierdurch erhöht wird.