OLG Hamm vom 06.02.2003
6 U 190/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 5 S. 1 ;
Fundstellen:
r+s 2003, 342

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

OLG Hamm, vom 06.02.2003 - Aktenzeichen 6 U 190/02

DRsp Nr. 2008/13579

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

Kommt es auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall, weil ein Fahrzeug unmittelbar vor einem mit hoher Geschwindigkeit von hinten Herannahenden auf die Überholspur ausschert, so ist die gesteigerte Betriebsgefahr des mit 200 km/h von hinten herangeführten Fahrzeugs mit 30% zu berücksichtigen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 5 S. 1 ;
Fundstellen
r+s 2003, 342