Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund eines entgegenkommenden, vorschriftswidrig überholenden Fahrzeugs
LG Cottbus, vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 1 S 360/00
DRsp Nr. 2008/13649
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund eines entgegenkommenden, vorschriftswidrig überholenden Fahrzeugs
Überholt ein Fahrzeug trotz Gegenverkehr und befindet es sich mit seiner vollen Fahrzeugbreite auf der Gegenfahrbahn, so haftet es in voller Höhe, wenn ein entgegen kommendes Fahrzeug zum Stillstand abgebremst werden muss und ein weiteres Fahrzeug wegen einer Ölspur auffährt.